Reisebedingungen für das Rad-Touren-Teufel Reise-Programm:

 

Diese Reisebedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns und dem seltenen Fall einer vom Üblichen abweichenden Reservierung oder Durchführung der Reise.

Gesonderte Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen 2022: Aktuelle Informationen zu unseren angepassten Bedingungen aufgrund der aktuellen Pandemie finden Sie hier: Gesonderte Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen.


1. Anmeldung und Bestätigung
Sie können sich schriftlich, per Fax oder E-Mail zu einer Reise anmelden. Die Anmeldung wird verbindlich, sobald Reisetermin und Reisepreis vom Veranstalter (der Rad-Touren-Teufel = RTT) schriftlich bestätigt sind. Wenn die Bestätigung inhaltlich von Ihrer Anmeldung abweicht, kommt ein Reisevertrag nur zustande, falls Sie zumindest konkludent durch Leistung der Anzahlung innerhalb von 10 Tagen Ihre Zustimmung erteilen.


2.  Bezahlung
Mit Eingang unserer Reisebestätigung und des Sicherungsscheines bei Ihnen wird eine Anzahlung pro Person von 20% des Reisepreises fällig. Die Prämie für eine fakultative Reiserücktrittsversicherung wird zusätzlich zur Anzahlung fällig. Wir bitten um Überweisung auf unser Konto bei der Frankfurter Sparkasse IBAN: DE07 5005 0201 0200 4888 30 (HELADEF1822) oder der Volksbank Dreieich IBAN: DE18 5059 2200 0004 9581 36 (GENODE51DRE). Der Restbetrag ist spätestens bis 28 Tage vor Antritt der Reise zu begleichen. Nach Eingang der vollen Reisekosten erhalten Sie ca. 2 Wochen vor Reisebeginn die vollständigen Reiseunterlagen.


3. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und/oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von RTT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und für Sie zumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. RTT wird Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Ohne Beschränkung Ihrer gesetzlichen Rechte wird RTT Ihnen dann eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Insbesondere sind Sie aber im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn RTT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach der Erklärung von RTT über die Änderung der Reiseleistung RTT gegenüber geltend machen.


4. Rücktritt vom Reisevertrag 
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktrittes sind wir berechtigt, eine Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen zu verlangen, die wie folgt pauschaliert wird: 

Alle Radreisen in Europa außer Kreuzfahrten bei Rücktritt bis 

  • 60. Tag vor Reisebeginn: 20%
  • 59.  bis 28. Tag: 30%
  • 27.  bis 14. Tag: 50%
  • 13.  bis 7. Tag: 60%
  • 6. Tag bis 1 Tag: 80%
  • Nichtantritt: 95%


Alle Kreuzfahrten und Rad-Fernreisen Marokko, Kuba, Südafrika, Neuseeland bei Rücktritt bis

  • 60. Tag vor Reisebeginn: 20%
  • 59. Tag bis 35. Tag: 30%
  • 34.  bis 22. Tag: 50%
  • 21.  bis 1 Tag: 90%
  • Nichtantritt: 95%


Alle Kultur- und Fernreisen ohne Rad bei Rücktritt bis

  • 90. Tag vor Reisebeginn: 20%
  • 89. bis 60. Tag: 30%
  • 59. bis 31. Tag: 60%
  • 30.  bis 15. Tag: 80%
  • 14. oder kürzer bzw Nichtantritt: 95%

Sie sind berechtigt, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als diese Pauschale.


5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
RTT kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen und zwar ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch RTT nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt RTT, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; RTT muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der RTT von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Bis 29 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn (Zeitpunkt des spätesten Zugangs bei Ihnen) hat RTT bei Nichterreichen einer in der Reisebestätigung ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl sowie bei Nichterreichen sonstiger im Prospekt ausgeschriebener Mindestteilnehmerzahlen ein Rücktrittsrecht. In jedem Falle ist RTT verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Ebenso unverzüglich erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis zurückgezahlt. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird RTT Sie davon unterrichten.


6. Gewährleistung

RTT steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für:

- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reisedienstleistungen, sofern RTT nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von RTT herausgegebenen Prospekten, die Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet der vorrangigen Leistungspflicht von RTT - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere angehalten, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet RTT innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden RTT dann nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren. Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den RTT nicht zu vertreten hat. RTT weist darauf hin, dass Sie während der Reise zur korrekten Einhaltung der Straßenverkehrsordnung verpflichtet sind. Dies gilt auch für entsprechende gesetzliche Bestimmungen, soweit diese sich an Sie als Adressat richten.


7. Beschränkung der Haftung & Mobilitätshinweis   
Die vertragliche Haftung von RTT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von RTT herbeigeführt worden ist, oder 2. soweit RTT für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen RTT gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet RTT bei Sachschäden bis EURO 4.500; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Ein Schadensanspruch gegen RTT ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als er aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Sofern RTT in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.

Auf unseren eigenveranstalteten Reisen werden neben unseren Kleinbussen zum Teil auch Bahnen, Schiffe und Boote genutzt. Da wir weder im öffentlichen Raum noch bei den Transportmitteln und Unterkünften eine durchgängige Barrierefreiheit garantieren können, sind unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität im Allgemeinen nicht oder nur bedingt geeignet.

In Begleitung einer Person, die Sie unterstützt, sind jedoch einzelne Reisen aus unserem Programm durchaus möglich. Bitte informieren Sie uns über Ihre eingeschränkte Mobilität im Vorfeld Ihrer Reisebuchung! Gerne beraten wir Sie zur gewünschten Reise ganz individuell.

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise RTT gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen Regelung des § 651 g Abs. 2 BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem RTT die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

9. Reiseversicherungen
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine Reiseversicherungen, insbesondere keine Reiserücktrittskosten- Versicherung bzw. Mehrkosten-Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten (siehe oben). Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen (siehe oben). Deshalb empfiehlt sich eine entsprechende Versicherung, die Sie bei jedem Reisebüro abschließen können; auf Wunsch übernimmt RTT diesen Dienst gegen Kostenerstattung.

10. Gerichtsstand
In Offenbach am Main ist der Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach dem Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

12. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Sie RTT zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand: November 2021.


Reiseveranstalter:
Rad-Touren-Teufel ist eine geschützte Marke der
Zimmermann Touristik KG
Rudolf-Diesel-Straße 3, 63322 Rödermark
Geschäftsführer und persönlich haftender Gesellschafter:
Herr Julian Zimmermann

Reservierung und Kontakt Büro Frankfurt
Martin-May-Straße 7, 60594 Frankfurt
Tel. 069 / 69 30 54, Fax. 069 / 69 34 98
E-Mail: info@terranova-touristik.de